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Förderung Gebäude-Energieberatung

Energetisch sanieren – nachhaltig und sinnvoll

Energetisch sanieren – nachhaltig und sinnvoll. Damit beides gelingt, ist der Rat eines Fachmanns unablässig. Der Bund honoriert das: Begleitet ein Energieberater eine energetische Sanierung, so übernimmt die KfW-Bankengruppe unter bestimmten Bedingungen 50 Prozent der Baubegleitungskosten, maximal jedoch 2.000 Euro. 

Auch eine Energieberatung, zweckmäßig im Vorfeld einer energetischen Sanierung durchgeführt, wird vom Bund bezuschusst, als so genannte „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – sofern die Beratung und insbesondere der Beratungsbericht bestimmte Standards einhält. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt der Zuschuss 300 Euro, für Häuser mit drei und mehr Wohneinheiten 360 Euro - maximal jedoch 50 Prozent der Beratungskosten. Beinhaltet die Vor-Ort-Beratung der BAFA zusätzlich konkrete Hinweise zur Stromeinsparung, eine Thermografie oder eine Luftdichtigkeitsprüfung, sind weitere Förderungen möglich.

Energieberatungen anderer Anbieter werden vom BAFA nicht gefördert. Der Beratungszuschuss muss von einem beim BAFA akkreditierten Berater vor der Beratung online beantragt werden.

(Stand 01/2012)

 
 

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