Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Förderung für Selbstversorger und Einspeiser
Wer seinen Strom per Photovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplung selbst produziert und nutzt, spart Energiekosten und macht sich unabhängig. Und für den über den eigenen Bedarf hinaus erzeugten und ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom kassiert er sogar noch eine Vergütung vom Netzbetreiber. Für viele Privatpersonen und Investoren sind das schlagende Argumente, um in Photovoltaik- oder KWK-Anlagen zu investieren. Fördermittel für diese Investitionen gibt’s obendrein – allerdings werden diese in der Regel in ihrer Höhe jährlich neu festgesetzt.
Photovoltaik, die Stromerzeugung aus Sonnenlicht, boomt unvermindert. Die Bundesnetzagentur meldet sogar einen Rekordwert von rund 3.000 Megawatt installierter Solarleistung im Dezember 2011. Um diesen Boom in geregelte Bahnen zu lenken, hat der Staat eine Kürzung der Solarförderung ab April 2012 beschlossen.
Was wird gefördert?
- Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, wird die Abnahme des erzeugten Stroms per Einspeisevergütung 20 Jahre lang garantiert.
- Die Installation von Photovoltaikanlagen durch private Investoren wird von Bund, Ländern oder regionalen Institutionen durch zinsgünstige Darlehen gefördert – z. B. im Förderprogramm „Erneuerbare Energien“ der KfW-Bankengruppe.
(Stand: März 2012)
Förderung Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Strom selbst erzeugen und die entstehende Wärme zum Heizen nutzen – Kraft-Wärme-Kopplung stößt mittlerweile auch im Privatbereich auf immer größeres Interesse.
Zuschuss
Der Einbau einer Mikro-KWK-Anlage oder eines Blockheizkraftwerks bis zu einer elektrischen Leistung von 20 Kilowatt (kW) wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Die Höhe des Investitionszuschusses ist dabei an die elektrische Leistung der Anlagen gekoppelt: Kleine Anlagen von 1 kW el. Leistung (für Ein- und Zweifamilienhäuser) erhalten einmalig 1.500 Euro Zuschuss, größere Anlagen mit 19 kW el. Leistung hingegen 3.450 Euro.
Um diesen Zuschuss der BAFA zu erhalten müssen jedoch einige Vorgaben erfüllt sein:
- Anlage muss in der BAFA-Hersteller-Liste aufgeführt sein
- Anlage darf nicht in einem Fernwärmegebiet liegen (Prüfen Sie deshalb beim örtlichen Versorger, ob ein
- Anschluss- oder Benutzungsgebot für Fernwärme besteht!)
- Wartungsvertrag muss vorhanden sein
- Gesamtnutzungsgrad muss größer als 85 Prozent sein
- Primärenergieeinsparung mindestens 15 Prozent für Anlagen bis 10 kW el. Leistung, mindestens 20 Prozent für Anlagen bis 20 kW el. Leistung
Darüber hinaus gibt es Vorgaben für den Wärmespeicher, die Steuerung und Regelung, ein intelligentes Speichermanagement und den Einsatz von Smart Metern zur Stromverbrauchsmessung.
Weitere Informationen, die BAFA-Herstellerliste sowie die Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der BAFA im Internet.
Einspeisevergütung
Betreiber von Minikraftwerkenbekommen genau wie Betreiber größerer KWK-Anlagen für jede Kilowattstunde erzeugten Strom bares Geld. Das gilt sowohl für selbstgenutzten Strom als auch für darüber hinaus produzierten Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die genauen Auszahlungskriterien, wie Dauer und Höhe der Bonuszahlungen, regelt das KWK-Gesetz. Alternativ ist eine Einspeisevergütung nach dem Energieeinspeisegesetzt, EEG, möglich.
Kredite
Zinsgünstige Kredite von der KfW-Bankengruppe erhalten kleine und mittlere Unternehmen als Investoren im KWK-Bereich momentan für die Errichtung größerer, streng wärmegeführter KWK-Biomasse-Anlagen.
Auch auf Landesebene können KWK-Anlagen in Privathaushalten im Rahmen der Förderrichtlinien mitgefördert werden. Erste Informieren zu Landesförderprogrammen erhalten Sie unter www.landesfoerdermittel.de.
Übrigens bieten auch einige Hersteller von Mikro- oder Mini-KWK-Anlagen finanzielle Kaufanreize an.
(Stand 04/2012)
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