Fördermittel Sanierung
Energieeffizienz wird gefördert
Energetische Sanierung: Die Fassade muss dringend erneuert werden, durch die Fenster zieht`s, der Heizkessel ist ein wahrer Ölfresser – Sie planen eine energetische Sanierung Ihres Hauses? Dann können Sie Darlehen und Zuschüsse vom Bund, von Land, Kommunen und Ihrem Energieversorger erwarten.
Förderung vom Bund: Programm „Energieeffizient Sanieren“ der KfW-Förderbank
Es muss nicht gleich eine energetische Komplettsanierung sein. Auch für Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel eine nachträgliche Wärmedämmung der Fassade oder der Austausch der Heizung, gibt es Geld vom Staat. Die KfW-Förderbank fördert Einzelmaßnahmen mit zinsgünstigen Darlehen oder einem Investitionszuschuss von derzeit 7,5 % (Stand: 2/2012).
Einen Altbau aus der Zeit vor 1995 zum KfW-Effizienzhaus umzubauen, erfordert zumeist eine Komplettsanierung, immer aber die Verwendung erneuerbarer Energien – wie Sonnenenergie, feste Biomasse oder Erdwärme. Die KfW-Effizienzhaus-Förderung beginnt bei Gebäuden, die höchstens 115 % des Energiebedarfs eines baugleichen Neubaus ausweisen. Je besser der energetische Standard Ihres Hauses nach der Sanierung ist, desto mehr Förderung können Sie erwarten. Gefördert werden KfW-Effizienzhäuser 115, 100, 85, 70 und 55 oder besser – mit zinsgünstigen Darlehen von 75.000 € je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss. Alternativ gewährt die KfW Ihnen einen Investitionszuschuss bis 20 %, je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard direkt auf Ihr Konto.
Einen Überblick, was und in welcher Höhe gefördert wird, finden Sie hier:
PDF Download Energetische Sanierung/Energieeffizienter Neubau KfW Förderbank
Informationen unter: www.kfw.de
Alle Programme der Förderung haben wir auch in unserer Fördermitteldatenbank zusammengestellt.
Wir empfehlen Ihnen, einen unabhängigen Sachverständigen als qualifizierten Baubegleiter hinzuzuziehen. Den brauchen Sie ohnehin, wenn Sie die Förderung für ein KfW-Effizienzhaus beantragen. Ein unabhängiger Sachverständiger begleitet Sie von der Planung bis zur Bewertung durch alle Phasen der Sanierung und stellt die erforderlichen Verwendungsnachweise aus.
Die KfW-Förderbank unterstützt im Programm 431 die „Qualifizierte Baubegleitung“ mit einem Zuschuss auf Ihr Konto. Dieser Zuschuss beträgt 50 % der Baubegleitungskosten, bis zu max. 4.000 Euro. Detaillierte Informationen zum förderfähigen Leistungsumfang der Baubegleitung finden Sie im „Leitfaden Baubegleitung“ unter www.kfw.de. Der Förderantrag ist rückwirkend nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme zu stellen.
Achtung! Risiko für den Antragsteller: Die Bewilligung richtet sich nach der Verfügbarkeit der Fördermittel; wenn der Fördertopf leer ist, geht der Antragsteller leer aus.
Für KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 ist eine Baubegleitung übrigens vorgeschrieben.
Unabhängige Sachverständige finden Sie hier:
Eine energetische Sanierung oder die Verwendung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung wird von einigen Ländern gefördert. In einigen Bundesländern kann man die Länderförderung mit Geldern der KfW-Förderbank kombinieren, andere Länder schließen eine Mehrfachförderung aus. Auch die Auszahlung der Darlehen und Zuschüsse wird unterschiedlich gehandhabt. In einigen Ländern läuft sie über die Landesbank, in anderen über die Hausbank, in wieder anderen über das Amt für Wohnungsförderung. Nur eines gilt für alle Länder: Der Antrag auf Förderung muss in jedem Fall vor Baubeginn gestellt werden.
Auch die Förderprogramme der Kommunen für Energiesparen, Energieberatung und erneuerbare Energien können Sie in Anspruch nehmen. So gibt es zum Beispiel für die Energieberatung einen Zuschuss, oder Sie kommen in den Genuss von Fördermitteln für den Wärmeschutz, die Heizungsoptimierung und Solarthermie. Teilweise lassen sich die Förderprogramme mit Mitteln des Bundes, der Länder oder der Energieversorger kombinieren.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen muss die Förderung vor Beginn der Bau- oder Installationsarbeiten beantragt werden. Also nie einfach anfangen, ohne sich zuvor genau informiert zu haben!
Alle aktuellen Förderprogramme finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank.
Förderung der Energieversorger
Energieunternehmen wie RWE, die Strom und Gas in Ihren Ort liefern, bieten z. T. Förderungen an, wenn Sie energiesparende und umweltschonende Bau- oder Umbaumaßnahmen ergreifen – zum Beispiel durch besondere Tarife, Gutschriften oder Zuschüsse.
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