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Wärmepumpen-Förderung

im Rahmen des RWE Klimabonus Förderprogramms 2010


Heizen mit der Wärme aus der Natur: Nutzen Sie unser Förderprogramm für Wärmepumpen!

In deutschen Haushalten werden fast 90 Prozent der Energie für die Heizung und die Warmwasserbereitung verwendet. Dabei lässt sich auch die Wärme aus der Erde und der Luft einfach, effizient und Kosten sparend nutzen – mit einer Wärmepumpe!

Ob Sie Ihre Heizung von einer anderen Energieart umstellen oder eine Wärmepumpe im Neubau verwenden möchten – mit unserem Förderprogramm können Sie sich wertvolle finanzielle Unterstützung sichern!

 

Details zur Wärmepumpen-Förderung
Laufzeit:1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
Wer wird gefördert?Haus- und Wohnungseigentümer, die die Umrüstung der Heizungsanlage von Öl, Erdgas, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf eine Wärmepumpenheizung oder den Einbau einer Wärmepumpenheizung zu Heizzwecken im Neubau vornehmen. Dies gilt in den Gebieten, in denen die RWE Vertrieb AG die Strom-Grundversorgung nach § 36 EnWG vornimmt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt exklusiv über den RWE Wärmepumpen-Partner.
Förderprämien:Bei Heizungsumstellung richtet sich der Förderbetrag nach der Anzahl der Wohneinheiten (Kontingent: max. 650 Anlagen).
Anzahl Wohneinheiten
1 - 2 Wohneinheiten
3 - 5 Wohneinheiten
6 - 11 Wohneinheiten
> 11 Wohneinheiten
Förderbetrag
400 €
600 €
800 €
1.000 €
Neubauten werden mit 250 € gefördert (Kontingent: max. 500 Anlagen).

Voraussetzungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Die Förderprämie wird nur beim Einbau einer Wärmepumpe der folgenden teilnehmenden Hersteller gewährt: Alpha-InnoTec, Altherma, Bartl, Buderus, Daikin, Dimplex, Hautec, Junkers, Nibe, Novelan, Ochsner, Stiebel Eltron, Tecalor, Vaillant, Viessmann, Waterkotte, Wolf.
  • Die Förderung gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für Elektro-Wärmepumpen zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer im Aktionszeitraum.
  • Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnis über mindestens 5 Jahre zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnisses ist die Förderung zeitanteilig zurückzuzahlen.
  • Die Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage muss in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 erfolgen und von einem RWE Wärmepumpen-Partner vorgenommen und bestätigt werden.
  • Für die Beantragung der Förderung ist der Abschluss einer Vereinbarung zum Wärmepumpen-Stromlieferungsvertrag zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer erforderlich. Die Aushändigung dieser Vereinbarung erfolgt exklusiv durch den RWE Wärmepumpen-Partner.
  • Einsendeschluss der vollständig ausgefüllten Vereinbarung ist der
    28. Februar 2011. Maßgebend ist das Datum des Poststempels.
KontaktT 01801 / 888887 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Mobilfunkgebühren)


Wärmepumpen-Hersteller

Bitte beachten Sie, dass die Wärmepumpen-Förderung nur beim Einbau einer Wärmepumpe der folgenden teilnehmenden Hersteller gewährt wird.


 

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