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EnEV 2009 - Was ändert sich?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. Sie enthält die Vorgaben, die Bauherren einhalten müssen, um den Forderungen des Energieeinspargesetzes (EnEG) nachzukommen. Ziel ist die Senkung des Energieverbrauchs von Wohn- und Bürogebäuden. In diesem Herbst steigen die Vorgaben der EnEV für Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen weiter an:

  • Der Primärenergiebedarf von Neubauten muss um 30 Prozent niedriger sein als bisher. Außerdem muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten.
  • Bei der Altbaumodernisierung mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z. B. Erneuerung der Fassade, der Fenster, des Dachs) werden die Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Alternativ kann sich der Bauherr dafür entscheiden, den Jahres-Primärenergiebedarf auf das 1,4-Fache des Neubauniveaus zu reduzieren.
  • Für Altbauten, die nicht saniert werden, besteht nach wie vor eine Nachrüstpflicht zur Dämmung des Daches oder der obersten begehbaren Geschossdecke. Diese muss bis 2011 erfolgen. Der Wärmedurchgangskoeffizient der Dämmung darf höchstens 0,24 Watt/m²K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin) betragen statt bisher 0,30 Watt/m²K. Selbst bewohnte Immobilien sind nach wie vor nicht von der Nachrüstpflicht betroffen.
  • Ab 1.1.2020 müssen elektrische Speicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, in größeren, ausschließlich mit solchen Heizungen beheizten Gebäuden nach und nach außer Betrieb genommen werden. Dies betrifft Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche. Die Pflicht entfällt, wenn das Gebäude das Wärmedämmniveau nach der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, der Austausch auch bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel unwirtschaftlich wäre oder öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorschreiben (z. B. Festsetzungen in Bebauungsplänen).
  • Bestimmte Prüfungen wie die, ob alte Heizkessel pflichtgemäß ausgetauscht wurden, werden dem jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister übertragen. Außerdem sind mit der EnEV 2009 sogenannte Unternehmererklärungen vorgeschrieben. In diesen muss das ausführende Unternehmen gegenüber dem Eigentümer erklären, dass die EnEV bei der Modernisierung eingehalten wurde. Die Unternehmererklärung muss auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Wärmegesetz bei Neubau ab 2009 Pflicht

Neben der EnEV ändert sich für Bauherren 2009 noch etwas. Mit Beginn des Jahres ist das Wärmegesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet Bauherren unter anderem dazu, regenerative Energien zur Wärmeversorgung zu nutzen. Wer dies nicht will, muss dafür andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel das Haus stärker dämmen, als in der EnEV vorgeschrieben, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage nutzen.