Vorteile und Einsparpotenziale
Schallschutz – in der Ruhe liegt die Kraft
Lärm lässt Menschen leiden. Nach repräsentativen Befragungen fühlen sich mehr als zwei Drittel der Bundesbürger durch laute Geräusche belästigt und gesundheitlich beeinträchtigt. Dies ist auch kein Wunder, denn unser Alltag ist voll von Lärmquellen, denen man nicht immer ausweichen kann: Viel befahrene Straßen erreichen einen Lärmpegel von 50 bis 80 Dezibel (dB), Züge donnern mit 90 dB vorbei und Flugzeuge überschreiten mit 120 bis 130 dB die Schmerzgrenze des menschlichen Gehörs. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen wissen wir: Ab 30 Dezibel dB reagieren viele Menschen mit Schlafstörungen. Und bereits ab einer Dauerbelastung mit 65 db starkem Lärm steigt das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen.
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
Hinter geschlossenen Fenstern lässt sich der allgegenwärtige Alltagslärm besser ertragen. So dämmen bereits einfache Wärmeschutz- bzw. Isolierfenster mit Doppelverglasung den Lärm etwas ein. Doch es gibt auch Lärmpegel, bei denen auch mehrere Scheiben keinen ausreichenden Schutz mehr bieten. Dafür müssen auch noch andere Schallschutz-Kriterien berücksichtigt werden.

Was unterscheidet Schall und Lärm?
Unter Schall versteht man mechanische Schwingungen und Wellen, die sich in der Luft, im Wasser und in jedem anderen Medium mit unterschiedlicher Geschwindigkeit ausbreiten. Schall bezeichnet die Lautstärke eines Geräusches, die sich in einer objektiven physikalischen Größe beschreiben lässt: dem Schalldruckpegel, gemessen in Dezibel (dB). Dieser Wert ist eine logarithmische Größe: Wenn zwei Fahrzeuge je 80 dB erzeugen, sind das bei beiden zusammen nicht etwa 160, sondern 83 dB. Lärm.
Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die wir als störend empfinden und die schädigend sind. Und das kann subjektiv sein. Was bei dem einen an den Nerven zerrt, hört ein anderer kaum. Außerdem können zwei Geräusche – selbst bei gleichem Schallpegel – sehr unterschiedlich empfunden werden. Je nach Dauer der Einwirkung wird die Schmerzgrenze des Gehörs bereits bei 120 dB (A) erreicht.




