Ratgeber und Checklisten
Wärmeschutz und Denkmalschutz
Als Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie wissen Sie, dass alle Baumaßnahmen genehmigungspflichtig sind. Doch keine Sorge – wer den Charakter und Charme seines wertvollen Gebäudes bewahren will, muss nicht auf Mehrfachverglasungen verzichten. Grundsätzlich gilt auch im Denkmalschutz die Energieeinsparverordnung EnEV.
Für eine behutsame Modernisierung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Die alten Fenster werden aufgearbeitet und an der Innenseite der Fensterlaibung um ein neues, wärmedämmendes Fenster ergänzt.
- Die alten Fenster werden aufgearbeitet und neue Gläser in die alten Rahmen gesetzt. Der Effekt der Wärmedämmung ist allerdings geringer.
- Sie lassen neue Fenster einbauen. Verschiedene Hersteller haben auf die Anforderungen des Denkmalschutzes reagiert und bieten Fensterprofile unterschiedlicher Stilepochen an. Technisch ist es möglich, modernes Isolierglas so einzusetzen, dass die Optik alter, einfachverglaster Fenster erhalten bleibt: durch Profilleisten und äußere Blendrahmen, Verbundfenster mit Flügeln, die wie Einfachfenster öffnen, oder besonders dünnes Isolierglas.
- Auch die alte Haustür lässt sich nachträglich dämmen, indem die Tür auf der Innenseite um eine Dämmebene verstärkt wird, aber das verändert auch ihren Charakter. Bei Türen bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, sie vom Tischler als Wärmeschutztür nachbauen zu lassen.




