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Ratgeber und Checklisten

Energieeinsparverordnung EnEV – das ist zu beachten

Mit der Einführung des Energieausweises im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Druck für Hausbesitzer und Vermieter gestiegen, in Sachen Energieeffizienz aktiv zu werden. Eine energieeffiziente Modernisierung der Fenster trägt dazu bei, die Chancen am Wohnungsmarkt zu verbessern. Denn potenzielle Mieter achten immer genauer auf die Energiekosten.

Dabei definiert die Energieeinsparverordnung 2009 einen Mindeststandard für Fenster und Türen. Der U-Wert, also der Wärmedurchgangskoeffizient für Glas und Rahmen darf zusammen bei Fenstern und Fenstertüren höchstens 1,3 W/m2K betragen.

Für Dachflächenfenster gilt ein maximaler U-Wert von 1,4 W/m2K. Außentüren müssen einen U-Wert von 2,9 W/m2K oder besser haben.

Sonderregelungen sieht die EnEV für Fenster mit Sonderverglasungen oder für denkmalgeschützte Gebäude vor.

Der Einbau neuer Fenster und Außentüren wird gefördert.

Erfüllen die Fenster bestimmte Kriterien können Sie Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen der KfW-Förderbank bekommen. Der Fenster-U-Wert im KfW-Programm 152 darf höchstens 0,95 W/m2K betragen, bei Dachflächenfenstern höchsten 1,0 W/m2k, bei Außentüren maximal 1,3 Wm2/k. Für die Förderung von Fenstern an Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz gelten Sonderbestimmungen: Hier darf der U-Wert maximal 1,4 w/m2k betragen, um im Programm 152 förderfähig zu sein.

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