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Denkmalschutz: Das Finanzamt fördert mit

Hilfe vom Staat für die Erhaltung eines bewohnten Baudenkmals

Denkmalschutz ist steuerlich absetzbar: Ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude zu sanieren ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Um den historischen Charakter zu erhalten, sind häufig besonders aufwendige Fassadenrenovierungen nötig; zeitgemäßer Wärmeschutz kann manchmal nur mit speziell angefertigten Fenstern verwirklicht werden. Das kostet den Eigentümer einiges mehr als der durchschnittliche Sanierungsfall.

Der Staat fördert das Engagement für den Denkmalschutz mit steuerlicher Vergünstigung. Wer ein Baudenkmal erwirbt und selbst darin wohnt, kann die Sanierungskosten zehn Jahre lang mit jährlich 9 Prozent abschreiben. Bei einer Gesamtinvestition von 100.000 Euro sind das jedes Jahr 9.000 Euro, insgesamt kommen 90.000 Euro zusammen, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Als Voraussetzung muss die Denkmalschutzbehörde vorab bestätigen, dass die geplanten Maßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes oder zur sinnvollen Nutzung notwendig sind. Eigene Arbeitsleistung wird nicht berücksichtigt, aber die dabei eingesetzten Materialien sind steuerlich absetzbar.

Mehr staatliche Förderung: Auch Programme der Bundesländer und Kommunen können bei der Sanierung oder Modernisierung eines bewohnten Baudenkmals helfen. So gibt es in Brandenburg einen Zuschuss für denkmalpflegerischen Mehraufwand im Rahmen des allgemeinen Programms für Wohnraummodernisierung. In anderen Bundesländern und bei den Kommunen erfolgt die Förderung über die zuständigen Denkmalschutzbehörden. Zuschüsse aus einer dieser Förderquellen für Denkmalschutz müssen von den steuerlich absetzbaren Kosten abgezogen werden, wenn sie beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Beispielrechnung Steuervorteil Denkmalschutz

Wie viel Steuern Sie sparen, wenn Sie in ein denkmalgeschütztes Gebäude investieren und es selbst bewohnen, zeigt folgende Rechnung:

Investitionskosten:

100.000 Euro

Abschreibung auf 10 Jahre:

90.000 Euro

Steuervorteil bei einem Steuersatz
von 35 Prozent:

31.500 Euro

Steuervorteil jährlich:

3.150 Euro

 

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